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Richtlinie für die Vergabe von Preisen an Studierende am Institut für Klassische Philologie

Der Institutsrat des Instituts für Klassische Philologie hat am 22. Juni 2017 folgende Richtlinie beschlossen und sich dafür an der Satzung für die Verleihung des Preises der Humboldt-Universität zu Berlin vom 3. Mai 1993 (AMB Nr. 26/1993) orientiert.

 

1. Der Institutspreis

(1) Das Institut für Klassische Philologie der Humboldt-Universität vergibt jährlich einen Preis für herausragende Studienabschlussarbeiten aus dem gesamten Gebiet der Klassischen Philologie.

(2) Der Preis wird in zwei Sparten vergeben:

  • BA-Arbeiten
  • MA-Arbeiten

(3) In Sonderfällen können außergewöhnliche Leistungen von Studierenden, die nicht im Rahmen einer der unter (2) genannten Arbeiten erbracht wurden, ausgezeichnet werden.

 

2. Preisvergabe

(1) Über die Zuerkennung des Preises befindet der Institutsrat in nicht-öffentlicher Sitzung.

(2) Der Institutsrat trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage der Gutachten, eingereichter Stellungnahmen sowie eigener Bewertungen. Er legt außerdem im Rahmen der verfügbaren Mittel die Höhe der jeweiligen Preise fest.

(3) Die Entscheidungen des Institutsrats begründen keinen Rechtsanspruch.

(4) Der Institutspreis wird in der Regel jährlich zu Beginn des Wintersemesters vergeben. Die Ausschreibung wird institutsöffentlich bekannt gemacht; die Bewerbungsfrist endet in der Regel am 15. September. Sofern nicht hinreichende Mittel zur Verfügung stehen oder nicht genügende qualitätsvolle Vorschläge eingegangen sind, kann der Institutsrat beschließen, im jeweiligen Jahr auf die Vergabe ganz oder teilweise zu verzichten.

(5) Die Preise sind mit einer finanziellen Zuwendung verbunden, deren Höhe sich aus (2) ergibt.

(6) Die Preise werden nur an Personen vergeben, die die zu würdigende Leistung als Angehörige des Instituts für Klassische Philologie der Humboldt-Universität erbracht haben.

(7) Die zu würdigenden Leistungen müssen im jeweils der Verleihung vorausgehenden akademischen Jahr erbracht worden sein. Über Ausnahmen von dieser zeitlichen Begrenzung befindet der Institutsrat.

 

3. Dotierung

(1) Die finanziellen Mittel für die Preisvergabe werden aus dem Institut für Klassische Philologie zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln oder sonstigen Mitteln hergestellt. Soweit dafür Drittmittel in Anspruch genommen werden, ist die Geldgeberin bzw. der Geldgeber (bzw. die Geldgeberinnen oder Geldgeber) und die Höhe der Zuweisung(en) universitätsöffentlich bekanntzugeben.

(2) Die finanzielle Zuwendung je Preis wird durch den Institutsrat festgelegt.

 

4. Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger

(1) Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger werden auf der Grundlage von Vorschlägen aus dem Institut für Klassische Philologie ausgewählt. Vorschlagsberechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Klassische Philologie. Darüber hinaus ist Selbstbewerbung möglich.

(2) Die der Auswahl zugrundeliegenden Unterlagen umfassen:

  • die vorgeschlagene Arbeit (zusätzlich möglichst auch in elektronischer Form)
  • die Gutachten über diese Arbeit (eine entsprechende Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Personen ist der Bewerbung beizufügen)
  • weitere, durch den Institutsrat eingeholte Gutachten.

 

5. Name des Preises

Der Institutsrat behält sich vor, den Preis nach einer Persönlichkeit zu benennen, die mit der Klassischen Philologie an der Humboldt-Universität oder deren Vorgängerinstitutionen verbunden ist. Gemäß Institutsratsbeschluss vom 24. September 2019 heißt der Preis künftig „Eduard-Norden-Preis“.

 

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