Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - Institut für Klassische Philologie, HU Berlin

Frauenbeauftragte und Frauenfördermittel

Frauenfördermittel

Zur Gewährleistung der Chancengleichheit stellt das Institut für Klassische Philologie jedes Jahr finanzielle Unterstützung für Projekte von Frauen bereit. Über die Frauenfördermittel können alle im Institut mitwirkenden Frauen verfügen: Studentinnen, Doktorandinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Professorinnen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Lehrbeauftragte.

Das Gremium für die Vergabe der Frauenfördermittel berät und genehmigt die Anträge für einen Zuschuss. Im Gremium sind alle Bereiche des Instituts für Klassische Philologie vertreten:

  • Sara von Seggern (studentische Vertretung)
  • Anna Demeter (Mittelbau-Vertretung)
  • Prof. Dr. Lisa Cordes (Professoriumsvertretung)
  • Dr. Mayya Pait (MTSV-Vertretung)

Was ist förderfähig?

Grundsätzlich können die Mittel für eine große Bandbreite von Projekten und Aktivitäten eingesetzt werden. Förderfähig sind z.B. Dienstreisen (Fahrt- und Übernachtungskosten), Fertigstellung der Abschlussarbeiten (für sozialgefährdete Studentinnen), Lehrangebote im Themenbereich Gleichstellung, Arbeitsmittel und Druckkosten, Kosten für Lektorat/Übersetzungen, Weiterbildungen, Sprachkurse...

Wie beantrage ich eine Förderung?

Ihre Anträge mit einer Beschreibung des Projekts schicken Sie bitte an die E-Mail Adresse: frbklaph@hu-berlin.de. Ansprechpartnerin ist Anna Demeter. Beantragt werden können Projektmittel in der Regel bis zu einer Höhe von 400 EUR. Höhere Anträge können abhängig von Verfügbarkeit der Mittel und Dringlichkeit des Anliegens anteilig oder vollumfänglich berücksichtigt werden. Anträge für das Jahr 2023 können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Was erfolgt nach der Zusage einer Förderung?

Bitte setzen Sich bei positiver Bewilligung umgehend mit der für ihren Bereich zuständigen Mitarbeiterin des Sekretariats in Verbindung, um den verwaltungstechnischen Ablauf zu klären. Bitte reichen Sie niemals ohne Rücksprache Rechnungen ein! Diese könnten u.U. ansonsten nicht berücksichtigt werden.

Die im Rahmen der Förderung ausgestellten Rechnungen sind spätestens bis zum 30. November 2024 (Kassenschluss am Ende des Haushaltsjahres) einzureichen (ansonsten können die Rechnungen nicht erstattet werden). Infolge der aktuellen Situation kann es zudem zu längeren Bearbeitungszeiten der Anträge kommen, deshalb bitten wir nachdrücklich, sich an den Fristen zu orientieren.

Frauenbeauftragte an der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät

Informationen zu der Rolle und den Aufgaben der dezentralen Frauenbeauftragten der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie unter diesem Link.